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Alexa und der Datenschutz 

Foto (Header): © Zerbor – stock.adobe.com

2016 kam der Amazon Echo auf den Markt. Neben Siri von Apple und dem Google Sprachassistenten bildet „Alexa“ einen der bekanntesten Lautsprecher mit Spracherkennungssoftware. Der Datenschutz ist dabei vielen unklar. Welche Informationen werden dabei wirklich gespeichert? Und wie wirkt sich das auf den Datenschutz von Kindern aus?

Damit Alexa auf Anforderungen reagieren kann, wartet sie im eingeschalteten Zustand auf ihr Aktivierungswort „Alexa“. Daran anschließend startet die Aufzeichnung des Gesprächsinhalts. Die Technologie reagiert dabei auf eine Lautkombination – versteht und hört also nicht menschenähnlich. Nach Aktivierung werden dann die darauffolgenden Aussagen aufgezeichnet und in der Cloud gespeichert. Auch die Sprachassistenten von Google und Apple funktionieren auf diese Weise. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sehen darin vor allem für Kinder und unbeteiligte Dritte ein Problem.

Unbeteiligte Dritte

Oft werden unbewusst Aufzeichnungen angefertigt, auch wenn das Aktivierungswort nicht gefallen ist. Hierbei können auch Daten von unbeteiligte Dritten, die sich im Raum befinden, erhoben werden. Diese haben meist zu ihrer Datenerhebung jedoch keine Kenntnis darüber und auch keine Zustimmung gegeben. Bisher ist zudem noch unklar, für welche weiteren Zwecke Amazon die durch Alexa erhobenen Daten nutzt. Probleme werden dabei bei der Verknüpfung mit fremden Plattformen, Drittanbietern sowie bei möglichen kriminellen Zugriffen gesehen. Zusätzlich zu Maschinen, werten auch Mitarbeiter*innen von Amazon einige Sprachaufnahmen selbst aus. Dadurch sollen die Sprachfunktionen verbessert und auf Schlüsselwörter trainiert werden.

Nutzung durch Kinder

Gerade bei Kindern stellt ein solcher passive Gebrauch der Daten große Probleme dar. Um den Datenschutz zu gewährleisten, muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigen vorliegen.

Sprachsteuerung im Homeoffice

Im Homeoffice gilt im Umgang mit Sprachassistenten besondere Vorsicht. Die Datenschutzvereinbarungen von Unternehmen unterliegen meist besonderen Richtlinien.

Da Auslösung und Aufnahme unklar sind und teils auch nicht aktive Geräte Aufzeichnungen versenden, könnten sensible, firmen- und personenbezogene Daten übermittelt werden. Durch die Datenverarbeitung in Nicht-EU Ländern kann der Datenschutz nach DSG-VO hier nur bedingt in Anspruch genommen werden. Die Nutzung von Sprachassistenten bei Unternehmen hingegen unterliegt der europäischen Datenschutzverordnung, auch bei einer Datenverarbeitung außerhalb der EU.

Gerade von Seiten der Unternehmen ist es also wichtig, die Mitarbeiter*innen dahingehend zu sensibilisieren und auf diese Schwachstellen aufmerksam zu machen.

Wie kann man die Aufzeichnung selbst kontrollieren?

Amazon setzt auf das Vertrauen seiner Kund*innen. So sei der Lautsprecher mit einer Stummtaste ausgestattet, die Mikrofone ausschalten. Die Daten werden nicht von selbst gelöscht, sondern müssen von Verbraucher*innen gelöscht werden. Dies kann durch Sprachfunktion oder über die Amazon Datenschutz Seite des Lautsprechers mit Erkennungssoftware erfolgen.

Quellen

Wer bei Gesprächen mit Alexa zuhört

Alexa von Amazon birgt Risiken für Kinder

Sprachassistenten und Datenschutz – Wie sicher sind wir im Alltag?

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