Unser Büro-Arbeitsplatz verbindet uns über das Internet mit der Welt. Aber wir haben darüber auch Zugriff auf Informationen, die für das Unternehmen wertvoll sind.
In der Kürze dieses Artikels soll versucht werden, die Anforderungen an ein ISMS zu skizzieren und drei bekannte Vertreter von Standards zur Informationssicherheit etwas näher darzustellen.
Die Datenschutz-Community hat es lange erwartet, nun ist es da: Das erste Millionen-Bußgeld in Deutschland wurde Anfang November 2019 durch die Landesdatenschutzaufsicht Berlin ausgesprochen.
Gegen einen Telekommunikationsanbieter wurde ein Bußgeld in Millionenhöhe ausgesprochen, da keine ausreichenden TOM ergriffen wurden, „um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erhalten können“.
Die Welt dreht sich auch seit dem 25.05.2018 weiter und ist noch nicht untergegangen. Dennoch ist sie für Unternehmer, Behörden und Verbraucher eine andere als vorher.
Man könnte meinen, dass sich mit der DSGVO außer einer Namensänderung bei der „Auftrags(daten)verarbeitung“ (AV) nichts geändert hat. Dieser Schein trügt.