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Evaluierung der DSGVO – Bericht der EU-Kommission veröffentlicht

Foto (Header): © Zerbor – stock.adobe.com

In Art. 97 DSGVO ist geregelt, dass die EU-Kommission bis zum 25.05.2020 (zwei Jahre nach Anwendbarkeit der DSGVO) den ersten Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vorzulegen hat. Am 24.06.2020 war es nun soweit und die EU-Kommission legte ihren Bericht vor.

Insgesamt zieht die Kommission eine positive Bilanz: Die DSGVO statte die Bürgerinnen und Bürger mit stärkeren Rechten aus, erhöhe die Transparenz und stelle sicher, dass alle, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, verantwortlicher damit umgehen. Allgemein habe die DSGVO ihre Ziele erreicht, wie den Schutz der personenbezogenen Daten von Betroffenen zu stärken.

Zentrale Inhalte des Berichts knapp zusammengefasst:

  • Einen Verbesserungsbedarf macht die Kommission u. a. bei der Harmonisierung des Datenschutzes aus. Es gebe immernoch eine gewisse Zersplitterung aufgrund der umfassenden Nutzung von Öffnungsklauseln. Ein Beispiel dafür sei das Alter, ab dem eine Einwilligung durch Kinder ohne Zustimmung der Eltern wirksam ist. Hier will die Kommission prüfen, inwieweit eine Harmonisierung der Altersgrenze in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft möglich ist.
  • Von einigen Stakeholder wurde der Kommission berichtet, dass die Umsetzung der DSGVO insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen herausfordernd sei. Hier will die Kommission prüfen, inwieweit mögliche künftige Änderungen für KMU, bei denen die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht der Kern des Geschäftsmodells ist, in Frage kommen.
  • Die Kommission arbeitet gerade an einer neuen Standard-Vertragsklausel für Auftragsverarbeiter sowie an einer Aktualisierung der bestehenden Standard-Vertragsklauseln.
  • Angemessenheitsbeschlüsse: Aktuell sei der Prozess mit Korea fortgeschritten, erste Gespräche finden mit wichtigen Partnern in Asien und Lateinamerkia statt. Der Prozess zur Prüfung des Schutzniveaus in Großbritannien läuft bereits, denn die Kommission betont, Angemessenheit spiele eine wichtige Rolle in der künftigen Beziehung mit UK, vorausgesetzt die entsprechenden Umstände liegen vor.
  • Damit Aufsichtsbehörden besser zusammenarbeiten können und mehr Austauschmöglichkeiten erhalten, soll eine „Datenschutzakademie“ eingerichtet werden.
  • Die Kommission betont zudem, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Aufsichtsbehörden mit ausreichend personellen, finanziellen und technischen Ressourcen auszustatten. Insbesondere die Behörden in Irland und Luxemburg benötigten aufgrund der dort ansässigen multinationalen Tech-Firmen mehr Ressourcen als ihre Einwohnerzahl nahelege.

Ausblick

Die Evaluierung der DSGVO, so sieht es Art. 97 DSGVO vor, erfolgt nun regelmäßig, indem die EU-Kommission alle vier Jahre einen Bericht veröffentlicht und die Anwendung und Wirkungsweise der Verordnung prüft. Wenn erforderlich, ist die Kommission verpflichtet, geeignete Vorschläge zur Änderung der DSGVO vorzulegen unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Informationstechnologie und der Fortschritte in der Informationsgesellschaft.

In den Evaluationsprozess waren auch Informationen aus den Mitgliedsländern eingebunden. Die DSK hatte ihre Erkenntnisse bereits im November 2019 in dem „Erfahrungsbericht der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Anwendung der DS-GVO“ zusammengestellt und veröffentlicht.

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