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Aktuell beschäftigt uns im Datenschutz das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)

Foto (Header): © Zerbor – stock.adobe.com

Gegen einen Telekommunikationsanbieter wurde ein Bußgeld in Millionenhöhe ausgesprochen. Der Grund liegt darin, dass keine ausreichenden TOM ergriffen wurden, „um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erhalten können“. Siehe hierzu die Pressemitteilung des BfDI: BfDI verhängt Geldbußen gegen Telekommunikationsdienstleister.

In einem anderen Fall verhängte das AG Wertheim ein Zwangsgeld, da eine Auskunft nicht vollständig und inhaltlich fehlerhaft gewesen sei (AG Wertheim Beschluss vom 12.12.2019 – Az.: 1 C 66/19).

In der Ausgabe Februar 2020 fasst Datenschutzexpertin Regina Mühlich die Anforderungen an das Auskunftsrecht zusammen und gibt Tipps für die praktische Umsetzung.

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