Ausgabe April 2019

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Neue Anforderungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
Viele Projekte werden im Team erledigt. Das gilt vor allem in der digitalen Welt. Dennoch versucht man bis heute, viele Verarbeitungsprozesse in das altbewährte Schema „Ein Verantwortlicher – ein Auftragsverarbeiter“ zu pressen. Der EuGH hat dem eine klare Absage erteilt und sorgt mit seinen Entscheidungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit für mächtigen Wirbel.

CHECKLISTE
Gemeinsame Verantwortlichkeit

BERICHT AUS DER PRAXIS
Grundlagenwissen: Besondere Datenkategorien
Eine der am häufigsten genutzten Metaphern aus dem Bereich des Datenschutzes ist folgende: „Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts.“

BERICHT AUS DER PRAXIS
Irrungen und Wirrungen im (kommunalen) Datenschutz
Knapp ein Jahr ist die DSGVO nun wirksam. Über die Ausgestaltung bzw. auch praktische Auslegung des rechtlichen Machwerks kann man sicher an der einen oder anderen Stelle streiten.

Liebe Leserinnen und Leser,

Auftragsverarbeitung ist nicht gleich gemeinsame Verantwortlichkeit. Und Letztere spielte vor der DSGVO in Deutschland kaum eine Rolle, zumal sie vom BDSG-alt nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Anwendungsfälle sind u. a. der Betrieb einer Facebook-Fanpage oder die gemeinsame Verwaltung bestimmter Datenkategorien (z. B. Adressdaten) für bestimmte gleichlaufende Geschäftsprozesse mehrerer Konzernunternehmen.

Kristin Benedikt vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erläutert im aktuellen Titelthema praxisnah und anhand von Beispielen, welche Anforderungen die DSGVO an die gemeinsam Verantwortlichen stellt und wie eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit ausgestaltet sein soll. Die Anforderungen an gemeinsam Verantwortliche sind zusätzlich prägnant in einer Checkliste zusammengefasst.

Außerdem haben wir uns die besonderen Datenkategorien angeschaut und in einem Rückblick auf das vergangene Jahr unter der DSGVO Fallbeispiele aus dem kommunalen Datenschutz ausgewählt, aus deren Fehlern man lernen kann.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und neue Erkenntnisse für
Ihre Datenschutzorganisation.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker