Ausgabe Dezember 2020 / Januar 2021

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Datenschutzrechtliche Fragestellungen beim Recruiting
Im Personalbeschaffungs- und Bewerbungsprozess fällt eine Vielzahl personenbezogener Daten von Bewerbern an. Die Online-Bewerbung läuft der Papierbewerbung den Rang ab, und der Fachkräftemangel sowie die mangelnde Transparenz im Internet führen dazu, dass immer mehr Arbeitgeber gängige Jobportale nutzen. Daher ist auch hier ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz zu legen.

CHECKLISTE
Auskunftspflicht (gem. Art. 15 DSGVO)

BERICHT AUS DER PRAXIS
Wissen ist Macht – der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch im Arbeitsverhältnis
Der Anspruch von Arbeitnehmern auf Auskunft des Arbeitgebers über die verarbeiteten personenbezogenen Daten und den Erhalt einer Datenkopie aus Art. 15 DSGVO gewinnt im Arbeitsverhältnis – insbesondere bei Streitigkeiten während der Beendigung – zunehmend an Bedeutung. Ein Überblick über die wesentliche aktuelle Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.

BERICHT AUS DER PRAXIS
Security Awareness – der Mitarbeiter: Sicherheitsrisiko Nummer eins oder Firewall?
Die Allianz-Tochter AGCS hat vor einem Jahr ihr neues „Risikobarometer 2020“ zu den wichtigsten Bedrohungen für Unternehmen vorgestellt. Grundlage der Studie war der Input von mehr als 2.700 Risikoexperten aus über 100 Ländern. Das Ergebnis: 2020 stellen Cyber-Vorfälle erstmals das wichtigste Geschäftsrisiko für Unternehmen weltweit dar, gefolgt von Betriebsunterbrechungen und „rechtlichen Veränderungen“ – bspw. i. V. m. Zollbestimmungen, Sanktionen, Brexit etc. (Vgl. AGCS: Allianz Risk Barometer 2020. URL: https://www.agcs.allianz.com/news-and-insights/news/allianz-risk-barometer-2020-de.html (zuletzt aufgerufen am 08.12.2020)).

Liebe Leserinnen und Leser,

das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten ist von personenbezogenen Daten geprägt. Und so spielt der Datenschutz in diesem Verhältnis und in den dazugehörigen Prozessen eine wichtige Rolle. Angefangen vom Bewerbungsverfahren, in dem Arbeitgeber u. a. auf einen sicheren Übermittlungsweg achten und wissen müssen, welche Tests und Analyseverfahren datenschutzrechtlich zulässig sind, kommen während der Beschäftigung weitere sensible Informationen dazu. Und so kann es auch zu Auskunftsersuchen von Mitarbeitern kommen, für die Arbeitgeber einen Prozess etablieren sollten.

Aufgrund der vielen Fragen, die sich in Bezug auf Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis stellen, haben wir in dieser Ausgabe gleich zwei Artikel zu diesem Themenkomplex für Sie aufbereitet. Mit Spannung erwarten wir in den nächsten Wochen den Abschlussbericht des Beirats zum Beschäftigtendatenschutz im BMAS. Dieser hat im Juni 2020 seine Arbeit aufgenommen und prüft die rechtlichen Möglichkeiten für einen eigenständigen Beschäftigtendatenschutz.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker