Ausgabe Januar 2019

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Datenschutzbestimmungen für Websites
Mit der Geltung der DSGVO ab dem 25.05.2018 hat sich auch einiges für die Betreiber von Websites geändert. Bei Websites handelt es sich i. d. R. um Telemedien i. S. v. § 1 Telemediengesetz (TMG).

BERICHTE AUS DER PRAXIS
Verarbeitungsverzeichnis – Was erwarten die Behörden?
Als Instrument zur Erfüllung von Nachweispflichten nimmt das Verarbeitungsverzeichnis eine zentrale Rolle ein. Die Redaktion sprach darüber mit dem Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig.

Mitarbeiterüberwachung im Betrieb
Für die Überwachung und Kontrolle der Mitarbeiter gibt es viele offensichtliche Gründe. Controlling und Compliance rechtfertigen ein nachvollziehbares Interesse des Arbeitgebers an einer Überwachung. Aber nahezu jede Überwachungsmaßnahme beinhaltet auch eine Datenverarbeitung und unterliegt daher den Regeln des Datenschutzes.

RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Die DSGVO-Einwilligung am Beispiel des Betreuungsrechts
Viele Berufsbetreuer fragen sich, ob sie vor der Datenverarbeitung eine Einwilligung des Betreuten einholen müssen. Dass dieses Thema besondere Praxisrelevanz hat, zeigen gleich zwei jüngere Gerichtsurteile. Der folgende Beitrag wird diesen besonders sensiblen Bereich beleuchten. Dafür sollen nach einer kurzen Einführung in das Gefüge der geltenden Regelungen zur Einwilligung die entsprechenden Bereiche am Beispiel der Betreuung genauer in den Blick genommen werden.

Liebe Leserinnen und Leser,

das neue Jahr hat begonnen, und datenschutzrechtlich erhoffen sich viele neue Klarstellungen für die Praxis. Erinnern wir uns nur zurück an die Verunsicherung, die im letzten Jahr bspw. durch Klingelschilder in Wien oder Wunschzettel-Aktionen für Kinder in Franken ausgelöst wurden.

In der aktuellen Ausgabe des Infodiensts Datenschutz für Praktiker haben wir wieder spannende datenschutzrechtliche Themen für Sie aufbereitet. Im Titelthema geht es um Datenschutzbestimmungen für Websites. Ein Thema, das uns durch die in der Pipeline stehende ePrivacy-Verordnung noch weiter beschäftigen wird. Außerdem geht es in dieser Ausgabe um die Mitarbeiterüberwachung im Betrieb und die Frage, ob in der Pflege für die Datenverarbeitung eine DSGVO-Einwilligung des Betreuten benötigt wird oder nicht. Was die Aufsichtsbehörden beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erwarten, haben wir den Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, in einem Interview gefragt.

Bleiben Sie datenschutzrechtlich auf dem Laufenden – mit dem Infodienst Datenschutz für Praktiker.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre, neue Erkenntnisse für Ihre Datenschutzorganisation und ein erfolgreiches Jahr 2019.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker