Ausgabe März 2020

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Datenschutzmanagement: Was steckt alles dahinter?
Dokumentation oder besser noch „wer schreibt, der bleibt!“, lautet das Credo für jedes datenschutzrechtliche Handeln im Unternehmen. Die Größe des Unternehmens und die Branche spielen dabei keine Rolle. Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein angemessenes Datenschutzmanagementsystem einzuführen, das den Schutz personenbezogener Daten dokumentiert und belegbar sicherstellen soll. Was Sie für eine umfassende und datenschutzkonforme Dokumentation im Rahmen eines entsprechenden Managementsystems berücksichtigen müssen und wie Sie diese Aufgabe effizient lösen, erklären wir Ihnen im Artikel.

CHECKLISTE
Relevante Fragen bei der Auswahl einer Datenschutz-Software

BERICHT AUS DER PRAXIS
Datenschutz bei Unternehmensübergaben
Datenschutzrechtliche Aspekte spielten bei Unternehmensübergaben bislang eine bestenfalls untergeordnete Rolle. An dieser Praxis kann unter der seit dem 25.05.2018 anzuwendenden DSGVO nicht mehr festgehalten werden. Die Anforderungen des Datenschutzrechts sind dabei äußerst komplex und den beteiligten Akteuren ihre Verpflichtungen und Gestaltungsoptionen oftmals nicht bewusst. Der Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen geben, die sich bei einer Unternehmenstransaktion stellen können.

BERICHT AUS DER PRAXIS
Die Zweckänderung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit zunehmender Digitalisierung von Geschäftsprozessen und/oder der Implementierung von KI-Systemen stehen Unternehmen regelmäßig vor der Frage, wie sie ihre Datenbestände datenschutzgerecht verwenden können. Neben technischen Herausforderungen im Umgang mit diesen Daten begegnen Verantwortliche datenschutzrechtlichen Anforderungen. Maßgeblich sind hierbei u. a. die Grundsätze des Datenschutzes und der Betroffenenrechte. Aufgrund dieser Vorgaben beschäftigen sich Verantwortliche vertieft mit den Möglichkeiten der Zweckänderung, um ihren Datenbestand bestmöglich nutzen zu können.

Liebe Leserinnen und Leser,

wie sieht eigentlich ein Datenschutzmanagementsystem (DMS) aus? Wenn ich Datenschutzmanagement toolbasiert betreiben möchte, worauf sollte ich bei der Auswahl achten? Und reicht nicht auch eine andere sinnvolle Organisationsstruktur aus, um Datenschutzmanagement zu betreiben? Denn ein Managementsystem ist ja nicht qua Definition gleich eine Software. In unserem Titelthema gehen wir Fragen wie diesen auf den Grund.

Außerdem beschäftigen wir uns mit den Möglichkeiten der Zweckänderung und der Unsicherheit, die in Bezug auf die Auslegung des Art. 6 Abs. 4 DSGVO besteht. Dr. Viktor Stepien gibt uns darüber hinaus einen Einblick in die Phasen einer Unternehmensübergabe, zeigt genau auf, an welchen Stellen personenbezogene Daten eine Rolle spielen und gibt Tipps, wie damit umgegangen werden kann.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker