Ausgabe November 2018

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Datenübertragung in Drittländer und das Marktortprinzip
Ist die DSGVO auch für Schweizer Unternehmer relevant, was bedeutet sie für Drittländer und was ist das „Privacy Shield“?

CHECKLISTE
Abmahnung erhalten – was tun?

RECHTSPRECHUNG AKTUELL
Das Recht auf Vergessenwerden – eingeschränkt durch die DSGVO?
Immer wieder machte es Schlagzeilen: Das „Recht auf Vergessenwerden“ (oder Recht auf Vergessen) im Internet. Als eines der grundlegenden Betroffenenrechte wurde es in Art. 17 DSGVO in Gesetzesform gegossen. Aber ist den Betroffenen damit wirklich geholfen? Am Beispiel zweier in diesem Kontext ergangener Urteile nähern wir uns der Thematik.

BERICHTE AUS DER PRAXIS
Die DSGVO-konforme Aktenvernichtung
Aktenvernichtung – das klingt in Zeiten von Agilität und Digitalisierung ziemlich altbacken. Da aber das papierlose Büro immer noch ein weit entfernter Traum ist, hat wohl jeder weiterhin mit diesem datenschutztechnisch brisanten Thema zu tun.

Liebe Leserinnen und Leser,

in einer Studie von Bitkom Research vom September 2018 gaben 75 % der befragten Unternehmen an, die Umsetzung der DSGVO noch nicht vollständig abgeschlossen zu haben. Als größte Herausforderung bei der Umsetzung benannten die Befragten die Rechtsunsicherheit. In der praktischen Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben scheinen also noch einige Unklarheiten vorhanden zu sein.

Um mehr Durchsicht im Datenschutzdschungel zu bieten, haben wir für die aktuelle Ausgabe des Infodiensts Datenschutz für Praktiker wieder aktuelle datenschutzrechtliche Themen für Sie aufbereitet.

Das Titelthema geht u. a. der Frage nach, welche Grundsätze für eine Datenübermittlung in Drittländer bestehen. Aus aktuellem Anlass wird auch auf den Stand des Schweizer Datenschutzgesetzes geschaut. Außerdem widmen wir uns mit der Aktenvernichtung einem Thema aus dem Tagesgeschäft und betrachten anhand zweier Gerichtsurteile das in Art. 17 DSGVO gewährte Recht auf Vergessenwerden.

Bleiben Sie datenschutzrechtlich auf dem Laufenden – mit dem Infodienst Datenschutz für Praktiker.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und neue Erkenntnisse für Ihre Datenschutzorganisation.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker