Ausgabe Dezember 2021/Januar 2022

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Neue gesetzliche Regelungen: EU-Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz
In den letzten Jahren rückte das Thema Whistleblower-Schutz verstärkt in das öffentliche Bewusstsein und wurde zunehmend in der Politik und in den Medien diskutiert. Anlass hierfür ist die vom EU-Parlament beschlossene Whistleblower-Richtlinie. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Organisationen, ein Hinweisgebersystem einzurichten, über das Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden mögliche Gesetzesverstöße melden können, welchen die Unternehmen dann auch nachgehen müssen.

GRUNDLAGEN
Mitarbeiterverpflichtung auf Vertraulichkeit
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter und Dienstleister diese Daten auch vertraulich behandelt. Aus diesem Grund ist eine Verpflichtung auf Vertraulichkeit – auch Vertraulichkeitserklärung genannt – für die gesamte Belegschaft erforderlich. Die DSGVO besagt laut Art. 29, dass jeder Mitarbeiter mit Zugang zu personenbezogenen Daten einer weisungsabhängigen Verarbeitung unterliegt.

BERICHT AUS DER PRAXIS
Vertragsverhältnisse bei Finanzservices
Vor einigen Jahren konnten häufig nur große Handelsketten und Automobilhändler ihren Kunden Ratenzahlungsoptionen anbieten – heutzutage gehören diese Zahlungsoptionen zum Standard. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind die unterschiedlichen Bezahloptionen im Verhältnis der tangierten Parteien völlig unterschiedlich zu bewerten. Neben einer Absatzerhöhung des Händlers beinhalten viele Zahlungsmodelle im Hinblick auf den Zahlungsausfall des Kunden eine Risikoverlagerung zum Kooperationspartner des Händlers.

Liebe Leserinnen und Leser,

das Thema Hinweisgeberschutz rückte in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit und der Politik. Grund hierfür ist die vom EU-Parlament beschlossene und bereits in Kraft getretene „EU-Whistleblower-Richtlinie“. Für Unternehmen bedeutet dies, ein Hinweisgebersystem, über welches Hinweisgeber mögliche Gesetzesverstöße melden können, einzurichten. Die Anonymität für den Hinweisgeber soll dabei stets gewährleistet und sichergestellt sein, damit dieser keine Konsequenzen zu befürchten hat.

Was es bei der Vertraulichkeitserklärung von Mitarbeitern zu beachten gilt und worauf die gesamte Belegschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu achten hat, lesen Sie in dieser Ausgabe.

Die Auswahl an unterschiedlichen Zahlungsoptionen ist heutzutage nicht mehr wegzudenken und gehört zum Standard. Dabei sollte jedoch die datenschutzrechtliche Betrachtung nicht außer Acht gelassen werden. Denn es gibt verschiedene vertragliche Konstrukte, die das Zusammenwirken der Beteiligten von Finanzservices verwirklichen können.

Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Ihre Anna Mayr
Redaktion Datenschutz für Praktiker