Ausgabe Februar 2019

AUSZUG AUS DEM INHALT:

IM FOKUS
Tracking, Profiling und Webanalysen – Orientierungshilfe für die Praxis
„Your Apps Know Where You Were Last Night, and They´re Not Keeping It Secret“ betitelt die New York Times ihren Artikel vom 10. Dezember 20181, der detailliert und nachvollziehbar die Location-Tracking-Methoden und den Umgang mit den gewonnenen User-Daten durch App-Anbieter darlegt.

BERICHT AUS DER PRAXIS
Brennpunkt Zertifizierung – Die Stiftung Datenschutz im Interview
Die heterogene Landschaft beim Datenschutz lässt das Thema komplex wie nie erscheinen. Dabei ist die Qualität von Beratung und Ausbildung oft nur schwer zu vergleichen. Ärgerlich und meistens teuer wird es dann, wenn das Datenschutzmanagement den Anforderungen der Behörden nicht standhält. Die Stiftung Datenschutz möchte hier für mehr Transparenz sorgen.

RECHTSPRECHUNG AKTUELL
500 Euro Schmerzensgeld wegen einer E-Mail?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat mit ihrem Inkrafttreten Ende Mai 2018 nicht nur eine Vielzahl an Personen verunsichert, deren Beruf es mit sich bringt, Daten zu verarbeiten. Die DSGVO hat auch spitzfindige Leute auf den Plan gerufen, die die Absicht hatten und haben, mit den neuen Vorschriften in unlauterer Weise Geld zu verdienen. So jedenfalls mutet ein Fall an, den das Amtsgericht Diez in seinem Urteil vom 17.11.2018 (Az.: 8 C 130/18) zu entscheiden hatte.

CHECKLISTE
Datenschutz-Folgenabschätzung

Liebe Leserinnen und Leser,

Unternehmen und Organisationen haben die Herausforderung des neuen Datenschutzrechts angenommen, Prozesse optimiert bzw. neu etabliert, Verträge erneut geschlossen und Formulierungen auf Websites oder in Anschreiben angepasst.

Doch wer jetzt denkt, alles ist geschafft und man könne sich zurücklehnen, der täuscht sich. Denn nach der ersten Umsetzungsphase geht es unentwegt weiter: Wurden die Regelungen richtig umgesetzt? Welche weiteren Regelungen kommen womöglich neu hinzu? Hier ist das Gebot der Stunde am Ball bleiben und die notwendigen Änderungen an Prozessen zügig umsetzen.

Durch Gerichte, Positionspapiere der Datenschutzkonferenz und weitere Gesetzgebungsverfahren wird in Zukunft mehr Gewissheit in die Umsetzung des Datenschutzrechts gebracht werden. Erste Entscheidungen sind bereits gefallen. Diese haben wir für Sie in der Erstausgabe unseres Infodienstes zusammengetragen.

Klar ist, dass sich vieles in Bezug auf die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erst noch zeigen wird. Bleiben Sie deshalb im Datenschutzrecht auf dem Laufenden.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und neue Erkenntnisse für Ihre Datenschutzorganisation.

Ihre Monica Hochbauer
Redaktion Datenschutz für Praktiker